Seit dem 19. November 2008 ist die Abfallrahmenrichtlinie der EU gültig. Sie ist bindendes Regelwerk der Europäischen Union und verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Einhaltung bestimmter Verfahren rund um die Entsorgung des Abfalls. Ziel ist es, Ressourcen besser zu Nutzen und Schäden für Mensch und Umwelt auf nachhaltige Weise zu verhindern.