Die umfassende Hygiene in der Großküche ist ein Muss, zu der es zahlreiche gesetzliche Regelungen gibt. Insbesondere beim Sammeln von Speiseresten müssen die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden. GENVER® ist der Spezialist, wenn es um die rechtskonforme Abfallentsorgung von Speiseresten geht. Um Unternehmen aus dem Lebensmittelbereich bei dieser wichtigen Aufgabe zu unterstützen, bieten wir die gesamte Abfallentsorgung von Lebensmittelresten in Betrieben wie Großküche, Catering, der Herstellung von Fertiggerichten etc., an. Des Weiteren kümmern wir uns um die Beseitigung von Bioabfall und die Verwertung von Speiseresten.
Hygienestandards bei der Abfallentsorgung beachten
In diesen Bereichen, Großküche, Catering, Fertiggerichteherstellung etc. müssen Hygienestandards dauerhaft gewährleistet sein. Die Küche muss in Ordnung gehalten und der Abfall akkurat entsorgt werden. Die Abfallentsorgung in der Gastronomie soll, genauso wie beim Umgang von verwertbaren Lebensmitteln, eine besondere Beachtung geschenkt werden. Denn beim Abfall in Großküchen, Catering, der Herstellung von Fertiggerichten etc. handelt es sich vorwiegend um Speisereste, die schnell von Schädlingen befallen werden. Deshalb muss jeder Abfalleimer unbedingt verschließbar sein.
Worauf beim Sammeln von Speiseresten zu achten ist
Lebensmittelabfälle müssen stets gekühlt und möglichst schnell aus der Küche entfernt werden. Bei der Abfallentsorgung von Speiseresten soll außerdem auf die strikte Lebensmitteltrennung geachtet werden. Dafür sind mehrere Mülltonnen notwendig, die regelmäßig geleert werden müssen. Im Anschluss schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Lebensmittel-Abfalltonnen desinfiziert werden. Damit soll die Vermehrung von Keimen und Schädlingen verhindert werden. Die Vorgehensweise beim Sammeln von Speiseresten stellt für viele Gastronomiebetriebe, Großküchen, Caterings, Fertiggerichtehersteller etc. eine echte Herausforderung dar. GENVER® ist ein Unternehmen, das die komplette Abfallwirtschaft im Betrieb übernimmt, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Rechtliche Verordnungen zur Lebensmittelverwertung im Überblick
Es gibt zahlreiche Rechtsvorschriften, wenn es um die Verwertung von Speiseabfällen geht. Zu den wichtigsten gehören das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, die Bioabfallverordnung, die EU-Hygieneverordnung, die tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung sowie das Abfall- und Hygienerecht auf nationaler und europäischer Ebene. Das Hygienerecht dient dazu, den gesundheitlichen Schutz für Menschen und Tiere aufrechtzuerhalten. Es regelt insbesondere den Umgang mit tierischen Nebenprodukten. Das Hygienerecht wird durch die Bestimmungen des Abfallrechts ergänzt. Wir von GENVER® kennen uns als Experten in Sachen Abfallentsorgung und Verwertung von Lebensmittelresten bestens mit den rechtlichen Bestimmungen des Hygiene- und Abfallrechts aus und können Ihnen deshalb beste Dienste bieten.
Wie verhält es sich mit Biotonnen in der Großküche
Da die Entsorgung von Speiseresten in der Großküche und Gastronomie dem tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz unterliegt, sind Biotonnen in diesen nicht zugelassen. Nur eine zugelassene Fachfirma darf Speisereste aus der Großküche entsorgen. Deshalb müssen Erzeugnisse aus Milch, Eier und Fleisch in gesonderte Tonnen gelangen, um Sie anschließend laut den Hygienevorschriften entsorgen lassen zu können. Wichtig für den Geldbeutel ist auch die separate Aufbewahrung von z. B. Speiseölen oder auch Abfälle ohne tierische Nebenprodukte.
GENVER® bietet aber auch eine Alternative. Eine besonders hervorragende und hygienisch Art des Sammelns von Speiseresten. Ein geschlossenes System das unter Vakuum arbeitet und Ihnen den Abfall sozusagen aus der Hand nimmt.
Lesen Sie hierzu unsere Beschreibung auf den nachfolgenden Seiten!
Ihr erfahrener Partner, wenn es um die Lebensmittel-Entsorgung in Großküchen geht
Als Spezialist für die Entsorgung von Lebensmittelresten bieten wir Ihnen unsere Dienste an, die von hohen Fachkenntnissen und einer exzellenten Kompetenz geprägt sind. GENVER® unterstützt alle Kunden beim Sammeln von Speiseresten in der Lebensmittelindustrie und kümmert sich um das Entsorgen von Lebensmitteln, das streng nach Hygiene- und Abfallbestimmungen festgelegt ist. Darüber hinaus stellen wir unseren Kunden im Betrieb ein umfassendes Abfallmanagement zur Verfügung, damit Sie sich auf Ihre eigentliche Tätigkeit konzentrieren können. Maßgeschneiderte Konzepte sind dabei unsere Spezialität.
Nassmüll und sonstige Lebensmittelreste – Deckel auf und weg!
Eine einfache aber passende Beschreibung der Anlage von GENVER® empfohlen
Sehr häufig wird sogenannter Nassmüll aus Großküchen und dem Lebensmittel produzierenden Gewerbe in einfachen Kunstsoffbehältnissen gesammelt und zur Entsorgung gegeben. Ob dies nun 240 ltr. oder 1100 ltr. Gebinde sind, immer gilt es den hohen hygienischen Standard der Lebensmittelindustrie einzuhalten. Nur durch ständige Kontrollen und hygienische Maßnahmen im eigenen Haus und auch des Entsorgers, kann man dies gewährleisten. Allerdings muss man sich an dieser Stelle die Frage stellen, „können wir Verantwortung für Dritte übernehmen?“. Wohl eher nicht und genau deshalb müssen ankommende Behälter, bevor sie in die heiligen Hallen gelangen, kontrolliert und desinfiziert werden. Hoher Aufwand und Kosten die es zu vermeiden gilt. Hinzu kommen viele Arbeits- und Kostenintensive Schritte wie:
- Tausch Voll gegen Leer. Meist schwere Behälter müssen zum Sammelplatz gebracht werden, leere werden widerum an die Anfallstelle geschoben
- Unfallrisiko
- Bereithalten von Lagerfläche
- Reinigung der Lagerfläche
- Desinfektion der Behälter und Lagerfläche
- Ungeziefer
- Verladung
- hohe Entsorgungskosten
- hohe LKW-Frequenzen
Genau hier setzt GENVER® mit ihrer Empfehlung an.
Durch ein geschlossenes, hygienisch einwandfreies System, gelangen Ihre Abfälle unter Vakuum in einen speziellen Tank, der an Ihre Mengenverhältnisse angepasst ist. Hier wird Ihr Abfall von einem Saugfahrzeug mit entsprechender Vakuumpumpe abgesaugt, und fertig. Ja, so einfach ist das! In Zukunf weniger Aufwand und ein mindestmaß an Hygiene!
Und ein Sahnehäuptchen gibt es noch obenauf!
Die Anlage kann sogar an einen Fettabscheider angeschlossen werden. So sparen Sie sich neben einem erheblichen Wasserverbrauch und entsprechende Entsorgungskosten für Wasser, auch noch die vorgeschriebene, vierwöchige Leerung des Fettabscheiders.
Hier einige Vorteile im Einzelnen:
- keine Sammelbehälter
- keine zeitintensive Verladung
- weniger LKW-Verkehr
- kein Behälterlagerplatz
- keine Behälter und Lagerplatzreinigung
- bessere Hygiene
- weniger Probleme mit Ungeziefer
- geringeres Unfallrisiko
- geringere Entsorgungskosten
- Personaleinsparung
Für Fragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen / Vriendelijke groet / kind regards
GENVER® Entsorgungskonsulting GmbH