Erste Detailvereinbarung zur Novelle des EEG

Zur Novelle des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes haben Bund und Länder erste Detailvereinbarungen getroffen. Unteranderem wurden offene Fragen zur Biomasse besprochen.

Im Bereich der Biomasse haben sich Bund und Länder im Einzelnen geeinigt, dass bei der Erweiterung von Altanlagen Bestandsschutz gesichert wird. Hierzu verwies Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht speziell auf den Flexibilitäts- und den Formaldehydbonus. Es gilt nur für Neuanlagen der Ausbaudeckel von 100 MW und nicht für Erweiterungen von Altanlagen. Je nach Herkunft der Stromart sollen die Umlagesätze im Allgemeinen differenziert berechnet werden. Von einer Brutto- auf eine Nettoberechnung wir nun umgestellt, wenn alte Windkrafträder durch neue leistungsfähige Maschinen ersetzt werden. Im gleichen Zug soll im Stauchungsmodell die Degression der Windenergie halbiert werden. Durch ein Referenzertragsmodell, auf welches sich Bund und Länder einigten, soll der Ausbau von Windanlagen auf dem Land gefördert werden. Durch Netzanschlusskapazitäten soll der Offshore-Ausbau gesichert bzw. erweitert werden. Zur Stichtagsregelung gab es zwischen Bund und Länder keine Einigung. Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzende der Grünen, war erfreut, dass die Länder „Gabriels Paket einige Giftzähne ziehen“ konnte. Ein großer Erfolg sei, dass das völlige Abwürgen der Windenergie auf dem Land verhindert wurde.  Trotz alle dem blieben zentrale Kritikpunkte am Kurs der Bundesregierung. Die ausbauziele seien zu gering und das Tempo zur Energiewende sei zu langsam. Desweiteren bemängelte Hofreiter, dass eine faire Lastenteilung nicht in Sicht sei. Mit der EEG-Novelle versuchte die Große Koalition die Kosten für Stromkunden zu senken. Vermutlich sind die einzigen die Momentan davon profitieren die Industriebetriebe. Der Fachverband für Biogas  (FvB) bewertet die Ankündigung, dass bestehende Anlagen den Bestands- und Vertrauensschutz sowie die Flexibilitätsprämie behalten sollen und dies auch im neuen EEG aufgenommen werden soll, als ein wichtiges Signal für  Biogas. Auch positiv aufgenommen wird, dass die Leistungserhöhung die auf der Flexibilisierung von Biogasanlagen beruht, nicht auf dem Zubaudeckel angerechnet werden soll. Leider gibt es kein positives Zeichen für die Biogasfirmen im Hinblick auf den Anlagenneubau, so FvB-Präsident Horst Seide. Die 40.000 Arbeitsplätze in der Biogasbranche und das Know-how lassen sich durch eine Gülleklein- und Bioabfall-Anlagenklasse nicht halten. Mit der Vergütungsstruktur des Referentenentwurfs lassen sich alle anderen Anlagenkonzepte, wie landw. Biogasanlagen zwischen 75 und 300 kW Leistung, nicht halten und seien somit unwirtschaftlich. Mit der EEG-Umlage siehe der Verband kritisch die künftige Belastung des Eigenstromverbrauchs bei Biogasanlagen. Der Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW-Solar) zeigte sich als enttäuscht über die Ergebnisse der Verhandlungsrunde. Zur entscheidenden Frage –der Befreiung solarer Selbstversorger von der EEG-Umlage –  für weiteren Solarstrom-Ausbau, sei es dem Vernehmen nach zu keiner konkreten Einigung gekommen. Von der EEG-Umlage werden weiterhin stromintensive Unternehmen befreit, aber nach aktuellen Plänen der Bundesregierung müssen ab 01. August 2014 gewerbliche Solaranlagen-Betreiber für die Nutzung selbst erzeugten Solarstroms eine Energiewende-Abgabe in Höhe von 4,4 Cent je Kilowattstunde entrichten.

 

Eine Meinung zu “Erste Detailvereinbarung zur Novelle des EEG

  1. Thomas sagt:

    2016 steigt die EEG Umlage erneut an und am Ende werden die Verbraucher wieder mit den Mehrkosten belastet und man stellt sich wieder einmal die Frage, was sich überhaupt seit der letzten Erhöhung tatsächlich geändert hat.

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