Bei der Entsorgung von Altöl müssen strenge Umweltschutzauflagen beachtet werden, deren Einhaltung viele Unternehmen vor große Herausforderungen stellt. Als Spezialist rund um das Thema Abfallentsorgung ist GENVER® mit allen gesetzlichen Vorschriften bestens vertraut und bietet Kunden umfassende Serviceleistungen rund um Verwertung und Entsorgung von Altöl und anderen Abfällen.
Professionelle Entsorgung von Altöl dank exzellenter Fachkompetenz
Die Beachtung der unzähligen Vorschriften und Anforderungen im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung ist für die meisten Unternehmen problematisch. Wertvolle Arbeitszeit muss investiert werden und es besteht die Gefahr, dass aus Unkenntnis wichtige Vorschriften keine Beachtung finden. Damit es nicht zu Problemen kommt, ist eine umfassende Sachkenntnis unerlässlich, die wir als erfahrenes Spezialunternehmen bieten können. Wir sind mit allen gesetzlichen Regelungen exzellent vertraut und bieten Unternehmen einen kompetenten Service rund um das gesamte Thema Abfallentsorgung. Die professionelle Entsorgung von Altöl zählt hier zu unseren wichtigsten Kernkompetenzen.
Strenge Vorschriften für Entsorgung von Altöl
Die Altölverordnung ist die rechtliche Grundlage für den richtigen Umgang mit Altöl. Im Vordergrund steht dabei, dass diese wertvolle Ressource in erster Linie aufbereitet und somit wieder nutzbar gemacht wird. Altöl wird nach vorgegebenen Schlüsselnummern in vier unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Unter die Sammelkategorie I fallen beispielsweise nicht-chlorierte Hydraulik-, Maschinen- oder Getriebeöle auf Mineralölbasis. Diese Altöle der Kategorie I können uneingeschränkt für die Aufbereitung genutzt werden. Bei den anderen Kategorien ist eine Aufbereitung nur dann zulässig, wenn diese Altöle nicht mit schädlichen Stoffen angereichert sind.
Komplizierte Vermischungsverbote für Altöl
In § 4 der Altölverordnung führt der Gesetzgeber Vermischungsverbote auf. Bei der Entsorgung von Altöl muss streng darauf geachtet werden, dass es nicht zu einer Vermischung mit anderen Abfällen kommt und zudem dürfen Altöle aus unterschiedlichen Sammelkategorien keinesfalls vermischt werden. Von diesen Verboten sind jedoch Verwertungsanlagen ausgeschlossen, die nach § 4 BImSchG eine bestimmte Zulassung erhalten haben, die eine Vermischung ausdrücklich gestattet. Für die Sammelkategorien 2 bis 4 können Erzeuger, Besitzer oder Sammler von Altölen unter bestimmten Bedingungen Vermischungen vornehmen, beispielsweise wenn eine Getrennthaltung nicht erforderlich ist. In der Praxis ist es für Laien nur schwer möglich, einen genauen Überblick über die unterschiedlichen Regelungen zu bekommen.
Absolute Fachkompetenz & langjährige Erfahrung
Aufgrund der exzellenten Fachkenntnis und der hohen Kompetenz auf dem Gebiet der Abfallentsorgung ist die GENVER® der ideale Partner. Mit individuell zugeschnittenen Konzepten und absolutem Fokus auf eine hohe Kundenzufriedenheit gewährleisten wir eine seriöse, umweltgerechte und gesetzeskonforme Beseitigung der Abfälle. Neben der Entsorgung von Altöl gehören auch andere Bereiche zu unserem Angebotsportfolio. Wir gehen individuell auf die Wünsche unserer Kunden ein und erarbeiten unterschiedliche Konzepte, die sich jeweils ausdrücklich am Wunsch des Kunden orientieren.
Zuverlässige Entsorgung von Altöl: GENVER®
Die richtige Entsorgung von Altöl ist für GENVER® eine Aufgabe, die stets mit seriöser Sachkenntnis erledigt wird. Unsere Kunden können sich bedenkenlos auf ihre eigentliches Kerngeschäft konzentrieren und die Entsorgung der Abfälle vertrauensvoll in unsere Hände legen. Mit großem Engagement widmen wir uns der gesetzeskonformen Beseitigung und Verwertung von unterschiedlichen Abfällen. Wir sind bestens vertraut mit den komplizierten Regelungen und Vorgaben, die der Gesetzgeber an die korrekte Abfallentsorgung stellt. Unterschiedliche Dienstleistungen rund um das Thema Verwertung und Entsorgung diverser Abfallarten gehören ebenso zu unseren Kernkompetenzen wie die Ausarbeitung individueller Konzepte für unsere Kunden.