Seit dem 19. November 2008 ist die Abfallrahmenrichtlinie der EU gültig. Sie ist bindendes Regelwerk der Europäischen Union und verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Einhaltung bestimmter Verfahren rund um die Entsorgung des Abfalls. Ziel ist es, Ressourcen besser zu Nutzen und Schäden für Mensch und Umwelt auf nachhaltige Weise zu verhindern.
Zu einer hochwertigen Abfallvermeidung beziehungsweise -entsorgung gehört es, dass Abfallprodukte in möglichst hohem Umfang wiederverwendet werden. Ein wichtiger Faktor ist in diesem Zusammenhang das Kompostieren von Biomaterialien.
Auch für das Jahr 2019-2020 wurden wir wieder auf der Stufe Futtermittel des QS-System zertifiziert. Die Zertifizierung erfolgte wieder durch eine zugelassene Zertifizierungsstelle und wurde von einem neutralen Auditor ausgeführt.