Erneuerbare-Energien-Gesetz ab dem 01.08.2014

Durch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes werden die Zubaukapazitäten für Ökostrom stark reguliert und die Vergütungen werden deutlich gesenkt. Schon zum 01. August 2014 soll das neue EEG in Kraft treten.

Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien und der Minimierung von Atomenergie will die Bundesregierung die längst beschlossene Energiewende umsetzen. Der Anteil der Stromversorgung aus regenerativen Quellen soll bis 2015 von 40% auf 45% steigen. Bis 2035 sogar von 55% bis auf 60% steigen. Im Vordergrund steht neben der Versorgungssicherheit auch die Bezahlbarkeit für private Verbraucher und Unternehmen. Dazu muss nun, dass Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entsprechend geändert werden. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat dazu am 17. Januar 2014 das EEG-Eckpunktepapier vorgestellt, dem das Bundeskabinett bereits eine Woche später ohne Einwände zugestimmt hat. Dieses Papier beinhalte konkrete Vorgänge, wie der Zubau von Anlagen zur Erzeugung von regenerativem Strom reguliert und deren Förderung gekürzt werden soll.

Stromverbrauch der Deutschen

Der bundesweite Stromverbrauch liegt um die 600 TWh pro Jahr, davon wurden in den Jahren 2000 – 2014 ca. 25% durch die erneuerbaren Energien abgedeckt. Mit durchschnittlich 17 Cent/kWh wird die Biomasse, Wasserkraft, Sonne und Wind und dessen Stromeinspeisung vergütet. Bis 2020 kann der Anteil des regenerativen erzeugten Stroms auf 35% steigen, davon geht die Bundesregierung zurzeit aus. Konventionelle Kraftwerke müssen dann den restlichen Strombedarf von ca. 390 TWh abdecken. Die sogenannten residuale Kraftwerke, Kohle- und Gaskraftwerke, sollen dann die Schwankungen im Stromnetz ausgleichen, die die Windkraft- und Photovoltaikanlagen verursachen. Der Strom von Kohle- und Gaskraftwerken kostet derzeit nur ca. 4 Cent/kWh und ist deutlich günstiger als der Strom aus erneuerbaren Energien.

Im neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz soll nun die Vergütung für zusätzlichen erzeugten Ökostrom und Kapazitätszahlungen geringer gehalten werden, da die Bundesregierung sich nicht in bestehenden Zusagen einmischen möchte. Dazu soll dann ein Anlagenregister eingeführt werden, in diesem werden zeitnah alle Genehmigungen, Inbetriebnahme, Stilllegungen und Erweiterungen von Anlagen eingetragen und veröffentlich. Die Bundesregierung will durch die Konzentration auf die kostengünstigen Technologien – in erster Linie Windkraftanlagen an Land und Photovoltaikanlagen – die durchschnittliche Vergütung ab 2015 von 17 Cent/kWh auf 12 Cent/kWh für die erneuerbaren Energien senken.

Bioenergie verursacht enorme Kosten

Die Bioenergie wurde von der Bundesregierung als kostenintensivster Faktor ausgemacht, deshalb soll dessen jährlicher Zubau auf 100 MW beschränkt werden. Die Biogasanlagen die auf Basis von nachwachsenden Rohstoffen arbeiten sind in erster Linie von dieser Beschränkung betroffen. Es soll noch mehr der Einsatz von Energiepflanzen verringert werden und mehr der Bau von Biogasanlagen zur Verwertung von Abfall- und Reststoffen gefördert werden. Zudem soll der Bonus für die Gasaufbereitung in Neuanlagen wegen der hohen Kosten wegfallen. Ebenso ist geplant den Bestandsanlagen bei Erweiterungen nur noch die geringere Vergütung vom neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz zu zahlen, wenn diese Erweiterung jedoch der bedarfsgerechten Stromerzeugung dient, dann soll es laut einem Protokoll von drei CSU-Ministern nicht in Kraft treten. Durch Anreize soll weiterhin sowohl in bestehenden als auch in neuen Biogasanlagen die direkte Vermarktung von Strom ausgeweitet werden. Die Vergütung von 25 Cent/kWh für kleine 75-kW-Gülleanlagen soll laut dem bereits erwähnten Protokoll bestehen bleiben.

Erneuerbare-Energien-Gesetz ab August

Auf Grund, dass die Bundesregierung den EEG-Entwurf von Bundeswirtschaftsminister Gabriel ohne Änderungswünsche angenommen hat, wird dieser Entwurf nun am 09. April, noch vor Ostern, im Kabinett beschlossen. Anschließend wird der Entwurf vom Bundestag beschlossen, dies soll noch bis zur parlamentarischen Sommerpause erfolgen, so dass das neue EEG zum 01. August 2014 in Kraft treten kann.

Anlagen die vor dem 22. Januar 2014 genehmigt und bis zum 31. Dezember 2014 in Betrieb genommen werden, erhalten die Förderungen die im Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2012 festgehalten wurden. Alle in Betrieb genommen Anlagen nach dem 31. Dezember 2014 erhalten, dann nach dem neuen EEG eine deutlich geringere Vergütung Ihres erzeugten Stroms.

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